Ob auf dem Weg zur Arbeit oder privat, heutzutage ist fast jeder auf das eigene Fahrzeug und/oder den Führerschein angewiesen.
Durch einen unverschuldeten Verkehrsunfall kann die Mobilität schnell eingeschränkt werden. Der gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherer verweigert eine Regulierung. In einem Moment der Unachtsamkeit haben Sie ein Tempolimit übersehen und es blitzt. Möglicherweise drohen Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot. Sie freuen sich gerade noch über Ihren Neuwagen und stellen dann leider einen Sachmangel fest.
Das Verkehrsrecht, insbesondere die Rechtsprechung hierzu, wird immer komplexer. Sie sollten daher zeitnah einen Fachanwalt für Verkehrsrecht mit Ihrer Vertretung beauftragen, da gerade zu Beginn eines Rechtsstreites aufgrund von Unwissenheit Fehler gemacht werden, die später dazu führen können, dass der Rechtsstreit verloren geht.
Sie können sich aus dem gesamten Bundesgebiet an mich wenden. Seit Gründung meiner eigenen Kanzlei arbeitet diese digital und automatisiert. Dies ermöglicht mir nicht nur eine schnelle Reaktion und eine effiziente Arbeitsweise, sondern schafft mir auch den nötigen Freiraum, um meine Mandanten persönlich ausführlich zu beraten.
Den einfach gelagerten Verkehrsunfall gibt es nicht mehr. Wenn nicht der gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherer schon die Haftung dem Grunde nach bestreitet, so wird dieser spätestens aus der Reparatur, Mietwagen- oder Sachverständigenrechnung einzelne Positionen kürzen. Ich helfe Ihnen Ihre berechtigten Schadenpositionen durchzusetzen.
Sie haben privat oder gewerblich ein Gebraucht- oder Neuwagen gekauft oder verkauft? Jetzt soll nach Vorliegen eines Sachmangels der Kaufpreis gemindert oder der Vertrag rückabgewickelt werden? Der Verkäufer liefert das Fahrzeug nicht oder der Käufer zahlt nicht die Rechnung?
Sie haben einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid erhalten? Nach Erhalt eines Bußgeldbescheids, ist Eile geboten, denn wird nicht binnen einer Frist von zwei Wochen Einspruch eingelegt, wird dieser rechtskräftig.
Auch im Verkehrsstrafrecht gilt zunächst – Schweigen ist Gold. Erst nach erfolgter Akteneinsicht und Kenntnis aller gegen Sie vorliegender Beweise sollte gemeinsam mit Ihrem Anwalt die Verteidigungsstrategie besprochen werden.
Häufig verknüpft mit dem Verkehrsstrafrecht droht der Verlust der Fahrerlaubnis. Dieser kann unter Umständen verhindert werden. Zudem sind bereits in diesem Stadium des Verfahrens die Weichen für die Schaffung der Voraussetzungen einer Neuerteilung zu stellen.
Sie wurden bei einem Verkehrsunfall verletzt und möchten nun Schmerzensgeld geltend machen? Mitunter stehen Ihnen auch die Erstattung eines Verdienstausfalls, Haushaltsführungsschadens sowie weitere Ansprüche zu.
Den einfach gelagerten Verkehrsunfall gibt es nicht mehr. Wenn nicht der gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherer schon die Haftung dem Grunde nach bestreitet, so wird dieser spätestens aus der Reparatur, Mietwagen- oder Sachverständigenrechnung einzelne Positionen kürzen. Ich helfe Ihnen Ihre berechtigten Schadenpositionen durchzusetzen.
Sie haben privat oder gewerblich ein Gebraucht- oder Neuwagen gekauft oder verkauft? Jetzt soll nach Vorliegen eines Sachmangels der Kaufpreis gemindert oder der Vertrag rückabgewickelt werden? Der Verkäufer liefert das Fahrzeug nicht oder der Käufer zahlt nicht die Rechnung?
Sie haben einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid erhalten? Nach Erhalt eines Bußgeldbescheids, ist Eile geboten, denn wird nicht binnen einer Frist von zwei Wochen Einspruch eingelegt, wird dieser rechtskräftig.
Auch im Verkehrsstrafrecht gilt zunächst – Schweigen ist Gold. Erst nach erfolgter Akteneinsicht und Kenntnis aller gegen Sie vorliegender Beweise sollte gemeinsam mit Ihrem Anwalt die Verteidigungsstrategie besprochen werden.
Häufig verknüpft mit dem Verkehrsstrafrecht droht der Verlust der Fahrerlaubnis. Dieser kann unter Umständen verhindert werden. Zudem sind bereits in diesem Stadium des Verfahrens die Weichen für die Schaffung der Voraussetzungen einer Neuerteilung zu stellen.
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Telefon: 0208 / 98 99 22 4 – 0 | E-Mail: mail@ziegler.law | Online: Kontaktformular
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Wir sind für Sie an folgenden Telefonzeiten erreichbar
Montag – Donnerstag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 17:00 Uhr
Freitag 09:00 Uhr – 13:00 Uhr
ZIEGLER. Anwaltskanzlei
Rechtsanwältin Monika Ziegler
Kassenberg 32
45479 Mülheim an der Ruhr
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Rückrufbitten werden auch außerhalb
der Telefonzeiten beantwortet.
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Hier werden regelmäßig kurze Beiträge rund um das Thema Verkehrsrecht sowie die ZIEGLER. Anwaltskanzlei veröffentlicht.
Schauen Sie daher gerne später erneut vorbei. Es wird bestimmt weitere interessante Neuigkeiten geben.
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Eine Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagenkosten können auch ohne Vorlage einer Reparaturrechnung gegenüber dem gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherer geltend gemacht werden. Auch bei einer fiktiven Abrechnung Ihres Unfallschadens kann im Fall einer erfolgten Reparatur für die Dauer der Reparatur bzw. bei einem nicht fahrfähigen und verkehrssicheren Fahrzeug für die Ausfalldauer eine Ausfallentschädigung geltend gemacht werden. Da für den […]
So holen Sie mehr nach einem Verkehrsunfall raus! Optimierte Schadensabrechnung bei einem Unfall mit Teilschuld. Nicht jeder Verkehrsunfall ist unverschuldet. Es kommt häufig vor, dass beide Fahrer unaufmerksam waren und einen Verursachungsbeitrag geleistet haben oder aber der Unfallhergang kann nicht mehr aufgeklärt werden, da Aussage gegen Aussage steht und es keine Zeugen bzw. sonstigen Beweismittel […]
Liebe Leserinnen und Leser, mit großer Freude präsentiere ich Ihnen die brandneue Website der “ZIEGLER. Anwaltskanzlei”. Diese Plattform ist nicht nur ein Spiegelbild unserer Professionalität, sondern auch ein Ergebnis der erstklassigen Marketing-Beratung und Website-Entwicklung durch Arben Rexhbogaj und sein rexAdvise-Team. Ein herzliches Dankeschön an sie für die hervorragende Zusammenarbeit. Als Fachanwältin für Verkehrsrecht stehe ich […]
Wenn Sie in einen unverschuldeten Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie weder abwarten bis sich der Kfz-Haftpflichtversicherer des Unfallgegners bei Ihnen meldet, noch sollten Sie sich auf dessen Schadenmanagement einlassen, auch wenn dies auf den ersten Blick bequem erscheint und Ihnen ein Rundum-sorglos-Paket angeboten wird. Sicher ist lediglich, dass das Ziel des Versicherers sein wird, die […]
Immer häufiger lehnen die gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherer nach einem eigentlich unverschuldeten Verkehrsunfall die Haftung dem Grunde nach ab oder bilden zu Lasten der Geschädigten eine Haftungsquote. Dies liegt zum einen daran, dass Ihr Unfallgegner gegenüber seinem Versicherer eine Unfallschilderung zu seinen Gunsten abgibt, um eine etwaige Rückstufung in seiner Schadenfreiheitsklasse zu verhindern oder aber, der Versicherer […]